Reisen und Wandern
Wanderfahrten 2019
Datum: | Veranstaltungsort | Uhrzeit Abfahrt |
Fahr- preis |
13.01. | Unterpleichfeld | 07.00 | 11,00 |
27.01. | Alt-Hürth | 07.30 | 11,00 |
24.02. | Dülmen | 07.00 | 11,00 |
10.03. | St. Julian/Sien | 07.30 | 11,00 |
24.03. | Kirn-Sulzbach | 07.30 | 11,00 € |
31.03. | Itzgrund/Lahm | 06.30 | 11,00 € |
14.04. |
Elztal-Dallau |
06.30 | 11,00 € |
28.04. | Bockenau | 07.00 | 11,00 € |
12.05. | Kriegsfeld | 07.00 | 11,00 € |
19.05. | Östringen-Odenheim | 06.30 | 11,00 € |
07.-14.06. |
Vereinsausflug Bad Hofgasteig/Österreich EVG Europawandertage |
gesonderte |
Einladung |
23.06. | Nidda-Ulfen u. Otzberg-Hering | 06.30 | 13,00 € |
29.+30.06. | Helferfahrt: EVG Landesverbandswanderung |
|
kostenlos |
03.07. | Bad Dürkheim | 07.00 | 11,00 € |
14.07. | Rabeau-Odenheim u. Heringen-Widdershausen | 06.30 | 13.00 € |
21.07. |
Schorndorf-Weiler |
06.30 | 11.00 € |
04.08. | Lich | 07.00 | 11,00 € |
25.08. | Creglingen | 06.30 | 11,00 € |
08.09. | Sindelfingen-Darmsheim | 06.30 | 11,00 € |
15.09. | Bad Soden Salmünster-Romsthal | 07.00 | 11.00 € |
29.09. | Holthausen-Huxel | 07.00 | 11,00 € |
13.10. | 07.00 | 13,00 € | |
27.10 | Heilsbronn | 06.30 | 11,00 € |
10.11. | Neunkirchen-Furpach | 06.30 | 11,00 € |
17.11. | Niederstetten-Vorbachzimmern | 06.30 | 11,00 € |
28.11. | Ramstein-Miesenbach | 07.00 | 11,00 € |
08.12. |
Helferfahrt - Bad Rappenau-Grombach mit Weihnachtsmarktbesuch | 06.30 |
kostenlos |
Der Fahrpreis siehe Tabelle, die Startgebühr von 2,00 EURO für die Startkarte ist darin enthalten
Nach Absprache wird nach der Wanderung eine Stadt bzw. eine Sehenswürdigkeit besichtigt.
Änderungen vorbehalten
Anmeldungen an folgende Anschriften:
Karl-Heinz Flach, Hauptstr. 45, 65599 Dornburg/Dorndorf, Tel: 06436 2081067 o. 0177 7362326 Fax: 06436 5080794
Brigitte Groß, Am Bleidenbach 37, 35789 Weilmünster Tel. 06472 / 832907 o. 0175 4609685 Fax: 06427 833681
Vereinslokal: Vereinsheim „Auf dem Reckenforst“, Koberner Straße, 65553 Limburg /Dietkirchen
Bankverbindung: Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG BIC GENODE51DIE IBAN: DE51 5709 2800 0000 4827 14 "Betr.: Buswanderreisen"
Teilnahmebedingungen:
1. Die Fahrten werden im Auftrag der Wanderfreunde TuS-Dietkirchen 1911 e.V. mit modernen Fernreisebussen durchgeführt.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, deren Angehörige sowie Gäste.
3. Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor Fahrtantritt durch Einzahlung des Fahrpreises oder bar an Karl-Heinz Flach oder eines der Vorstandsmitglieder
vorzunehmen. Unbezahlte Anmeldungen können aus gegebenem Anlaß nicht berücksichtigt werden, es sei denn, daß im Bus noch freie Plätze vorhanden sind.
4. Teilnehmer, die aus zwingenden Gründen vor einer Fahrt zurücktreten müssen, werden gebeten, die Verantwortlichen so rechtzeitig zu benachrichtigen, daß
eine anderweitige Belegung der Plätze möglich ist.
5. Sowohl bei unentschuldigtem Fernbleiben als auch verspäteter Benachrichtigung können die Fahrtkosten nicht zurückerstattet werden.
6. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden kostenlos mitgenommen.
7. Die Rückfahrtzeiten richten sich nach der Länge der angebotenen Wanderstrecken und werden im Bus bekannt gegeben.
8. Nach vorheriger Rücksprache mit den Verantwortlichen der Wanderfreunde und im Einvernehmen mit dem Busfahrer können außer der Abfahrtsstelle
(Gemeinschaftshaus Dietkirchen) auch noch weitere auf der Fahrtroute liegende Zusteigemöglichkeiten vereinbart werden.
9. Die Busse fahren stets zum Ausgangspunkt zurück.
10. Die Fahrtteilnehmer sind durch das Busunternehmen gegen Unfall versichert.
11. Tiere (Hunde) können nach vorherigen Rücksprache mitgenommen werden.
12. Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Mitreisenden ist das Rauchen während der Fahrt untersagt. Es werden genügend Zigarettenpausen (nach vorhergehender
Absprache) gemacht. Außerdem wird darum gebeten, auf übermäßigen Alkoholgenuß zu verzichten.
13. Es werden nur IVV-Veranstaltungen angefahren, die auch für das IVV-Abzeichen gewertet werden. Die Startgebühr für die Veranstaltung ist im Fahr-
preis enthalten.
14. Bei großer Nachfrage können die Verantwortlichen zusätzliche Fahrten ansetzen. Sollte wegen zu geringer Beteiligung die Selbstkosten nicht gedeckt
werden, behalten sich die Verantwortlichen vor, die betreffende Fahrt abzusetzen.