Reisen und Wandern

Wanderfahrten 2018

Datum: Veranstaltungsort Uhrzeit
Abfahrt
Fahr-
preis
14.01. Unterpleichfeld 07.00 11,00 €
28.01. Alt-Hürth 07.30 11,00 €
24.02. Rothenburg o.d. Tauber 09.00 11,00 €
11.03. Bochum 07.30 11,00 €
25.03. Kirn-Sulzbach 07.30 11,00 €
08.04. Kreuztal - Helferfahrt 07.30 0.00 €
15.04.

Elztal-Dallau

06.30 11.00 €
29.04. Greven 06.30 11.00 €
13.05. Kriegsfeld 07.00 11,00 €

18.- 21.05.

Hirschtal /Schweiz V-EVG Europawandertage

 

gesonderte

Einladung
31.05 Schwaigern 06.30 11,00 €
03.06. Buchenbach /Jagst 06.30 11,00 €
17.06.
Hainzell
Grünberg-Lardenbach
06.30 13,00 €
23.+24.06. Lich Landesverbandswanderung

gesonderte

Einladung
04.07. Bad Dürkheim 07.00 11,00 €
14.07. Grebenhain-Ilbeshausen 09.00 11.00 €
21.07.

Datteln /Olfen

07.00 11.00 €
12.08. Neustadt /Hessen 07.00 11,00 €
19.08. Crailsheim 06.30 11,00 €
02.09. Kützberg 06.30 11.00 €
09.09. Amönebürg 07.00 11,00 €
16.09. Reiskirchen-Burkhardfelden 07.00 11,00 €
18.-23.09. Überraschungsfahrt

gesonderte

Einladung
14.10.
Angenrod
Amöneburg-Rüdigheim
06.30 13,00 €
28.10 Kindsbach 07.00 11,00 €
11.11. Netphen-Deuz 07.00 11,00 €
02.12. Mönchengladbach 07.30 11,00 €
09.12. Grolsheim 07.30 11,00 €
16.12.
Helferfahrt - Weihnachtsmarktbesuch
0,00 €

Der Fahrpreis siehe Tabelle, die Startgebühr von 2,00 EURO für die Startkarte ist darin enthalten

Nach Absprache wird nach der Wanderung eine Stadt bzw. eine Sehenswürdigkeit besichtigt.

Änderungen vorbehalten

Anmeldungen an folgende Anschriften:

 

            Karl-Heinz Flach, Hauptstr. 45, 65599 Dornburg/Dorndorf, Tel: 06436 2081067 o. 0177 7362326 Fax: 06436 5080794 

Brigitte Groß, Am Bleidenbach 37, 35789  Weilmünster  Tel. 06472 / 832907 o. 0175 4609685 Fax: 06427 833681

Vereinslokal:    Vereinsheim „Auf dem Reckenforst“, Koberner Straße,  65553 Limburg /Dietkirchen

 Bankverbindung:  Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG   BIC GENODE51DIE    IBAN: DE51 5709 2800 0000 4827 14    "Betr.: Buswanderreisen"

Teilnahmebedingungen:

  1.  Die Fahrten werden im Auftrag der Wanderfreunde TuS-Dietkirchen 1911 e.V. mit modernen Fernreisebussen durchgeführt.

  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, deren Angehörige sowie Gäste.

  3. Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor Fahrtantritt durch Einzahlung des Fahrpreises oder bar an Karl-Heinz Flach oder eines der Vorstandsmitglieder

      vorzunehmen. Unbezahlte Anmeldungen können aus gegebenem Anlaß nicht berücksichtigt werden, es sei denn, daß im Bus noch freie Plätze vorhanden sind.

  4. Teilnehmer, die aus zwingenden Gründen vor einer Fahrt zurücktreten müssen, werden gebeten, die Verantwortlichen so rechtzeitig zu benachrichtigen, daß

      eine anderweitige Belegung der Plätze möglich ist.

  5. Sowohl bei unentschuldigtem Fernbleiben als auch verspäteter Benachrichtigung können die Fahrtkosten nicht zurückerstattet werden.

  6. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden kostenlos mitgenommen.

  7. Die Rückfahrtzeiten richten sich nach der Länge der angebotenen Wanderstrecken und werden im Bus bekannt gegeben.

  8. Nach vorheriger Rücksprache mit den Verantwortlichen der Wanderfreunde und im Einvernehmen mit dem Busfahrer können außer der Abfahrtsstelle

      (Gemeinschaftshaus Dietkirchen) auch noch weitere auf der Fahrtroute liegende Zusteigemöglichkeiten vereinbart werden.

  9. Die Busse fahren stets zum Ausgangspunkt zurück.

 10. Die Fahrtteilnehmer sind durch das Busunternehmen gegen Unfall versichert.

 11. Tiere (Hunde) können nach vorherigen Rücksprache mitgenommen werden.

 12. Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Mitreisenden ist das Rauchen während der Fahrt untersagt. Es werden genügend Zigarettenpausen (nach vorhergehender

      Absprache) gemacht. Außerdem wird darum gebeten, auf übermäßigen Alkoholgenuß zu verzichten.

 13. Es werden nur IVV-Veranstaltungen angefahren, die auch für das IVV-Abzeichen gewertet werden. Die Startgebühr für die Veranstaltung ist im Fahr-

      preis enthalten.

 14. Bei großer Nachfrage können die Verantwortlichen zusätzliche Fahrten ansetzen. Sollte wegen zu geringer Beteiligung die Selbstkosten nicht gedeckt

      werden, behalten sich die Verantwortlichen vor, die betreffende Fahrt abzusetzen.             

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